Abmahnbetrug

Bildquelle: Gerd Altmann | pixelio.de

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Schnell ist es passiert, unbeabsichtigt und mit Sicherheit nicht gewollt. Beim Surfen im WorldWideWeb sitzt man Anbietern auf, die für fragwürdige Dienstleistungen absolut unangemessene Entlohnungen fordern und dies allzu oft, ohne in geeignetem Maß darauf hinzuweisen, dass überhaupt eine Kostenpflicht besteht.

Ziemlich bald kommen dann Rechnungen und Schreiben von Inkassodiensten oder Rechtsanwälten ins Haus, mit denen die Zahlung solcher Summen eingefordert wird.

Wie dann reagieren? Bezahlen, um keine Scherereien zu bekommen? Hat man überhaupt eine Chance, sich gegen diese Forderungen zu wehren?

In den meisten Fällen ist es lohnend, sich über Abwehrmaßnahmen zu informieren. Natürlich ist auch hier die Prüfung im Einzelfall notwendig. Nicht jede via Internet abgeschlossene Vereinbarung ist als Internetabzocke einzustufen. Wenn man sich aber sicher ist, keine kostenpflichtige Vereinbarung abgeschlossen zu haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, einer solchen unlauteren Vorgehensweise aufgesessen zu sein.